Die Wahl einer Fächergruppe ist verbindlich und kann lediglich bei Wiederholung der 7. Klasse geändert werden.
Für die Einrichtung einer Ausbildungsrichtung sind mindestens 14 Schüler/-innen notwendig. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die WPFG IIIb (sozialer Bereich) aufgrund einer kultusministeriellen Weisung grundsätzlich nur dann gebildet werden kann, wenn auch die WPFG IIIa (Französisch) zustande kommt. Sollte Französisch aufgrund mangelnden Interesses nicht gebildet werden können, wird der Zweig IIIb nicht angeboten. Die Schüler müssen dann aus den verbleibenden Zweigen neu wählen.
Sollte eine Ausbildungsrichtung nicht eingerichtet werden können, werden die betroffenen Schüler/-innen und Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schule in Kenntnis gesetzt, um sich für eine andere WPFG zu entscheiden.