Grundlage für eine funktionierende Schulgemeinschaft sind Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl. Sie ermöglichen ein respektvolles und friedliches Miteinander, in dem jeder die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit zu entfalten. Daraus ergeben sich für jeden Einzelnen bindende Verhaltensregeln.
1 Verhalten vor Unterrichtsbeginn und während des Stundenwechsels
1.1 | Bis zum Gong um 7:50 Uhr halten sich alle Schüler im Erdgeschoss der Aula bzw. im vorderen Pausenhof auf. Mit dem ersten Gong begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenzimmern. |
1.2 | Da es aus Brandschutzgründen keine Garderobenhaken in den Fluren gibt, müssen die Jacken mit in die Unterrichtsräume genommen werden. Da der Sachaufwandsträger nicht für Schaden, Verlust und Diebstahl haftet, wird die Anmietung eines Schließfaches dringend empfohlen. |
1.3 | Es ist strengstens verboten, das Eigentum anderer Schüler zu entwenden oder zu verstecken. |
1.4 | Fahrräder dürfen ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz vor der Schule abgestellt werden. |
1.5 | Der Kauf von Getränken, Nahrungsmitteln sowie das Auffüllen von Flaschen am Wasserspender während des Stundenwechsels sind nicht erlaubt. |
1.6 | Das Betreten der Fachräume ist Schülern nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet. |
1.7 | Beim Verlassen der Klassenzimmer sind alle Fenster und Türen zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten. |
2 Verhalten während der Pausen
2.1 | Die Pause dauert in der Regel von 10:10 Uhr bis 10:40 Uhr. |
2.2 | Zu Beginn der Pause verlassen alle Schüler unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft unverzüglich ihren Unterrichtsraum. |
2.3 | Der hintere Pausenhof ist ausschließlich für Schüler der 5. bis 7. Klassen. Den Schülern der 8. bis 10. Klassen steht der vordere Pausenhof zu Verfügung. Die Aula steht allen Schülern offen. |
2.4 | Das Schulgelände darf während der Pause nicht verlassen werden. |
2.5 | Mit dem ersten Gong zum Pausenende begeben sich alle Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen. |
2.6 | Schüler, die in der 3. und 4. Stunde Sport haben, haben zwei Pausen von 9:25 Uhr bis 9:40 Uhr und von 11:10 Uhr bis 11:25 Uhr. In diesen Pausen begeben sich die Schüler zu den Sportstätten. |
3 Verhalten nach Unterrichtsschluss
3.1 | Die Klassenzimmer und sonstigen Unterrichtsräume werden in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen, die Stühle hoch gestellt, die Fenster geschlossen und ggf. das Licht ausgeschaltet. |
3.2 | Karlstadter Schüler verlassen das Schulgelände zeitnah nach Unterrichtsschluss, sofern sie keine schulischen Angelegenheiten mehr zu erledigen haben. Fahrschüler können sich bis zur Abfahrt ihres Busses/Zuges in der Aula bzw. auf dem vorderen Pausenhof aufhalten. |
3.3 | Schülern mit Nachmittagsunterricht steht die Aula zum Aufenthalt zur Verfügung. |
3.4 | Die Absenzenhefte sind täglich im Regal vor dem Sekretariat abzulegen. |
4 Allgemeines Verhalten in der Schule und außerhalb
4.1 | Jeder Schüler ist zur Sauberhaltung des Schulgebäudes, der Außenanlagen und der Toiletten verpflichtet. Abfälle jeglicher Art werden in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen. |
4.2 | Das Sekretariat ist für Schüler von 7:40 Uhr bis 7:55 Uhr, in den Pausen und nach Unterrichtsende geöffnet. Erkrankungen und Verletzungen stellen natürlich Ausnahmen dar und werden jederzeit versorgt. |
4.3 | Körperliche und psychische Übergriffe auf Mitschüler sind untersagt. Dazu zählt insbesondere auch Mobbing jeder Form, gleich ob im direkten Kontakt oder über soziale Medien. Konflikte, die außerhalb der Schule stattfinden, aber den Schulfrieden stören, können mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden. |
4.4 | Gegenstände, die den Unterricht, die Sicherheit oder die Ordnung in der Schule stören können, dürfen nicht mitgebracht werden. Dazu zählen insbesondere Waffen, aber auch Lautsprecher, Megafone, etc. |
4.5 | Die Nutzung von Mobiltelefonen wird durch eine eigene Handynutzungsordnung geregelt, deren Inhalte als Teil der Hausordnung anzusehen und damit verbindlich einzuhalten sind. |
4.6 | Digitale Geräte dürfen bei Leistungsnachweisen nicht verwendet werden. Zuwiderhandlung wird ebenso wie ein Verstoß gegen 4.6.1 und 4.6.2 als Unterschleif gewertet, womit die Arbeit mit ungenügend zu bewerten ist. 4.6.1 Vor Leistungsnachweisen sind Handys nach Aufforderung der jeweiligen Lehrkraft auszuhändigen. 4.6.2 Smartwatches sind unaufgefordert bei der Lehrkraft abzugeben. Allein das Tragen einer Smartwatch zählt als Unterschleif. |
4.7 | Der Genuss von Rauschmitteln sowie das Rauchen sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen untersagt. |
4.8 | Das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht ist untersagt. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind religiös oder medizinisch begründete Kopfbedeckungen. |
4.9 | In Freistunden dürfen Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe nur nach persönlicher Abmeldung im Sekretariat und mit Zustimmung der Schulleitung das Schulgelände verlassen. Die Erlaubnis kann nach § 22 Abs. 2 BaySchO durch die Schulleitung verweigert werden. |
4.10 | Vor Unterrichtsbeginn und bis zur Abfahrt der Busse und Züge nach Unterrichtsende halten sich alle Schüler ausschließlich auf dem Schulgelände (Aula und vorderer Pausenhof) auf. |
4.11 | Schüler, die in Freistunden das Schulgelände nicht verlassen, halten sich in der Aula auf und verhalten sich so, dass der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört wird. |
4.12 | Aus Sicherheitsgründen sind das Sitzen auf Fensterbänken, Brüstungen oder Treppengeländern und das Hinauslehnen aus Fenstern untersagt. Gleiches gilt für das Werfen von Gegenständen. |
4.13 | Essen und das Kauen von Kaugummi sind in allen Unterrichtsräumen verboten. Das Trinken ist während des Unterrichts und generell in allen Fachräumen untersagt. Ausnahmen genehmigt die jeweilige Fachlehrkraft. |
4.14 | Alle Schüler haben den Anordnungen der Lehrkräfte, der Studienreferendare, der Verwaltungsangestellten und des Hauspersonals Folge zu leisten. |
4.15 | Bewusst oder fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen von fremdem Eigentum ziehen außer der Verpflichtung zum Schadensersatz auch Ordnungsmaßnahmen nach sich. |
4.16 | Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er dem Ansehen der Schule nicht schadet. Dies gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in der Freizeit. Zuwiderhandlung kann Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. |
Die Hausordnung wurde nach Art. 69 BayEUG in Einvernehmen mit dem Schulforum erlassen und tritt ab 11.03.2019 in Kraft.
T. Stöhr, Schulleiter