Im Rahmen des Schulversuchs „Private Nutzung von Mobiltelefonen“ kann die Realschule Karlstadt die Nutzung von Mobiltelefonen für private Zwecke gemäß der vorliegenden Nutzungsordnung erlauben. Handys dürfen an unserer Schule nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten des Schulgeländes benutzt werden. Dabei ist aber immer darauf zu achten, dass andere Personen nicht gestört werden oder deren Daten missbraucht werden.
Eine Verwendung im Unterricht ist mit Erlaubnis der Lehrkraft immer möglich. Auch für die private Verwendung von Mobiltelefonen kann jede Lehrkraft zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen erlauben.
1 Ort und Zeit für private Handynutzung
1.1 | Handys dürfen auf dem Schulgelände nur auf dem vorderen Pausenhof oder im Erdgeschoss in dem Gang zwischen Physiksaal und Schulküche verwendet werden. |
1.2 | Handys dürfen nur an besagten Orten nur vor 7:55 Uhr und nach 12:55 Uhr sowie in Freistunden verwendet werden. |
1.3 | Die Verwendung in der Pause ist verboten. |
1.4 | Im Unterricht müssen die Handys aus sein. |
1.5 | Wenn Eltern ihre Kinder in Notfällen dringend erreichen müssen, hat dies nicht über das Mobiltelefon zu geschehen, sondern wie bisher über das Sekretariat. |
2 Art der Nutzung
2.1 | Auf dem Schulgelände dürfen weder Bilder, noch Ton- oder Videoaufnahmen gemacht werden. |
2.2 | Alle Anwendungen, die Töne erzeugen (Musik, Videos, Spiele, …) dürfen nur mit Kopfhörer genutzt werden. |
2.3 | Die Nutzung jugendgefährdender Inhalte (Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Spiele) ist verboten. |
2.4 | Es ist strengstens verboten, jugendgefährdende Inhalte (Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Spiele) weiterzugeben, sei es direkt über Bluetooth, per WhatsApp oder auf irgendeine andere Weise. Dazu zählt auch die Weitergabe durch Herumzeigen der Inhalte auf dem eigenen Handy. |
2.5 | Die Nutzung der Mobiltelefone zum Spielen kann untersagt werden. |
3 Sonstiges
3.1 | Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte Geräte. |
3.2 | Sollten ein Schüler das Handy eines Mitschülers beschädigen, ist der Sachschaden zwischen den Eltern zu klären. |
3.3 | Jede Form von Mobbing, insbesondere Cybermobbing ist untersagt. |
3.4 | Alle in dieser Nutzungsordnung aufgestellten Regelungen gelten auch für die Benutzung von MP3-Playern. |
3.5 | Spielkonsolen jeder Art (z.B. PSP oder Nintendo Switch) sind verboten. |
3.6 | Die Nutzung des schulischen WLAN ist verboten. |
3.7 | Weitergehende oder auch einschränkende Regelungen für einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen im Rahmen des bis Juli 2020 laufenden Schulversuchs kann die Schulleitung zum Zwecke der Erprobung geeigneter Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum erlassen. Diese Regelungen gelten dann nicht automatisch für alle Schüler. |
3.8 | Die Zeiten in der Offenen Ganztagesschule gelten als Unterricht, somit ist das Handy dort nicht erlaubt. Ausnahmen können die Mitarbeiter der OGS treffen. |
4 Verstoß gegen die Nutzungsordnung
4.1 | Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Nutzungsordnung wird Schülern das Mobiltelefon abgenommen und bis zum Ende des nächsten Schultages einbehalten. Die Sim-Karte wird in dieser Zeit nicht herausgegeben. |
4.2 | Eingezogene Geräte können von den Schülern nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern wieder im Sekretariat abgeholt werden. |
4.3 | Verstöße, die die Persönlichkeitsrechte anderer Personen im Schulhaus verletzen (Aufnehmen von Bildern, Videos o.ä.), werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes belegt. Dies beginnt mit einem Verweis und kann in extremen Fällen wie Cybermobbing bis zum Schulausschluss führen. |
4.4 | Bei Rechtsverstößen (z.B. Cybermobbing, Verbreitung extremistischer Inhalte, …) wird die Polizei informiert. |
Die Handynutzungsordnung tritt als Ergänzung zur Hausordnung ab Montag, 11.03.2019 in Kraft.
T. Stöhr, Schulleiter